Versailler Vertrag

 a) Die Satzung des Völkerbundes

 

Der Völkerbund mit dem Ziel der „Förderung der Zusammenarbeit der Nationen und zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit“ vereinbart den gegenseitigen Schutz der Mitglieder vor Angriffen aggressiver Nationen und fördert die weltweite Abrüstung und schafft mit dem Rat (bestehend aus: Vertreter der Hauptmächte und vier weitere Vertreter der Mitgliedsstaaten) und der Bundesversammlung (bestehend aus: je ein stimmberechtigter Vertreter aller Mitgliedsstaaten), Organe zur Umsetzung der Ziele.

b) Andere Bestimmungen
Deutschland darf nur noch ein Heer von 100.000 Mann haben, das einzig um Schutz des Landes dient. Der große Generalstab muss beseitigt werden. Außerdem muss es eine Auslieferung des gesamten Kriegsmaterials und eine der meisten Handelsschiffe geben. Des Weiteren soll Deutschland eine Sachlieferung wie Kohle, Vieh, Lokomotiven, Maschinen und Unterseekabeln an die betroffenen Länder abgeben. Und natürlich soll Deutschland eine Reparationszahlungen in Höhe von 269 Milliarden Goldmark zahlen.

 

c) Gebietsverluste

Deutschland musste nach dem Krieg sehr viel Land abtreten: Elsass-Lothringen an Frankreich, Posen und Westpreußen an Polen, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei, das Memelgebiet an Litauen, Eupen-Melmedy an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, den südlichen Teil Oberschlesien an das neu gegründetes Polen, Danzig wird eine freie Stadt mit polnischen Hafenrechten, das Saarland kommt fünfzehn Jahre unter Völkerbundsverwaltung und das Rheinland wird in drei Zonen mit der Möglichkeit der der Räumung nach fünf, zehn, fünfzehn besetzt. Außerdem verliert Deutschland alle Kolonien an den Völkerbund, die von Großbritannien und Frankreich verwaltet werden. Auch der Zusammenschluss Deutschland-Österreich ist durch den Versailler Vertrag verboten.

 Karte zum Gebietsverlust:


Quelle: 1. CD-ROM ,,Imperialismus und erster Weltkrieg" 

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