Die Weimarer Verfassung

 

 

Die Weimarer Verfassung galt als sehr demokratisch und freiheitlich. In ihr galt das Prinzip der Gewaltenteilung, das Volk hatte über Volksbegehren und Volksentscheid die Möglichkeit in die Gesetzgebung einzugreifen und die allgemeinen Grundrechte (Menschenrechte) waren garantiert. Es gab keine 5%-Klausel, auch kleine Parteien waren im Parlament vertreten.

 


1) Einige Rechte, die für uns heute selbstverständlich sind, wurden damals neu in die Verfassung aufgenommen. Welche waren das?

Freie Wahlen und Gewaltenteilung, Gleichberechtigung aller Bürger (Frauen und Männer), Schutz der Jugend, (Frieden), Grundrechte (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) und Grundpflichten,(Unterstützung bei Arbeitslosigkeit), Anerkennung der Gewerkschaften als Tarifpartner zur Regelung von Lohn und Arbeitsbedingungen 

 

 

 

2) Vergleiche nun die Verfassung der Weimarer Republik mit der Bundesrepublik. Schreibe dazu die einzelnen Verfassungsorgane der Exekutive, Legislative und Judikative in die Tabelle.  

 

Weimarer Republik
Bundesrepublik Deutschland

Legislative: (gesetzgebende Gewalt)

Legislative:

Reichstag

Bundestag

Reichsrat

Bundesrat

Exekutive: (ausführende Gewalt)
Exekutive:

Reichskanzler / Minister

Bundeskanzler / Minister

Reichspräsident

Länderregierungen

(Reichswehr=Instrumente der Exekutive)

(Bundespräsident)

Länderregierung

 

Judikative: (richterliche Gewalt)
Judikative:

Staatsgerichtshof

Bundesverfassungsgericht

 

 


3) Eine besondere Stellung in der Weimarer Verfassung hatte der Reichspräsident. Welche Befugnisse und Aufgaben hatte er?  Wie wurde er gewählt?   

- Wird vom Volk auf 7Jahre gewählt 

- ernennt Reichskanzler u. Minister (nach Mehrheit im Reichstag) 

- Oberbefehl über Reichswehr 

- kann Reichstag auflösen (nur wenn keine Mehrheit im Reichstag vorhanden ist) 

- kann Gesetz über Notverordnung ändern (nur in Katastrophenfälle) 

  


  

4) Der Artikel 48 der Verfassung gab dem Reichspräsidenten ein „Notverordnungsrecht“. Wann konnte er davon Gebrauch machen?       Welche Grundrechte konnte er damit zeitweise außer Kraftsetzen?   

Er konnte vom Notverordnungsrecht gebrauch machen, wenn er der Meinung war, dass die Sicherheit und Freiheit des deutschen Reiches gefährdet war. 

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124, 153 in denen das Grundrecht festgelegt war, konnte er außer Kraft setzen.


 

 


   


     5) Vergleiche beide Verfassungen. Wie unterscheiden sich die
           Aufgaben des Präsidenten, des Kanzlers und das Wahlrecht.

 

Heute

Weimarer Republik

Wahlrecht

Frauen und Männer ab 18,

Präsident auf 5 Jahre

Frauen und Männer ab 20,

Präsident auf 7 Jahre

Aufgaben des Präsidenten

Repräsentant

Staatsoberhaupt

Aufgaben des Kanzler

„Staatsoberhaupt“,

Regierungschef,

Befehlsgewalt

Exekutive

 

Warum hat man dies in unserem Grundgesetz wohl anders geregelt?

 

5%-Hürde für Parteien, früher waren alle Parteien entsprechend ihrem Prozentsatz vertreten

Besonders gefährlich war das Notverordnungsrecht Artikel 48 in Kombination mit dem Recht das Parlament aufzulösen Artikel 25 und dem Recht den Kanzler einzusetzen Artikel 53 zusätzlich mit dem destruktiven Misstrauensvotum (= die Parteien finden keinen Konsens und der Kanzler
wird nicht mehr von einer Mehrheit getragen und kann abgesetzt werden) Gefahr von Machtmissbrauch des Präsidenten = Ersatzkaiser Heute gibt es das Konstruktive Misstrauensvotum, d.h. wenn ein Kanzler keine Mehrheit mehr hat, muss gleichzeitig ein neuer gewählt werden.


 

 

Quelle: 1. Arbeitsplatt ,,Weimarer Verfassung"

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