Die Weimarer Verfassung
Die Weimarer Verfassung galt als sehr demokratisch und freiheitlich. In ihr galt das Prinzip der Gewaltenteilung, das Volk hatte über Volksbegehren und Volksentscheid die Möglichkeit in die Gesetzgebung einzugreifen und die allgemeinen Grundrechte (Menschenrechte) waren garantiert. Es gab keine 5%-Klausel, auch kleine Parteien waren im Parlament vertreten.
1) Einige Rechte, die für uns heute selbstverständlich sind, wurden damals neu in die Verfassung aufgenommen. Welche waren das?
Freie Wahlen und Gewaltenteilung, Gleichberechtigung aller Bürger (Frauen und Männer), Schutz der Jugend, (Frieden), Grundrechte (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) und Grundpflichten,(Unterstützung bei Arbeitslosigkeit), Anerkennung der Gewerkschaften als Tarifpartner zur Regelung von Lohn und Arbeitsbedingungen
2) Vergleiche nun die Verfassung der Weimarer Republik mit der Bundesrepublik. Schreibe dazu die einzelnen Verfassungsorgane der Exekutive, Legislative und Judikative in die Tabelle.
Weimarer Republik
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Bundesrepublik Deutschland
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Legislative: (gesetzgebende Gewalt) |
Legislative:
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Reichstag |
Bundestag |
Reichsrat |
Bundesrat |
Exekutive: (ausführende Gewalt)
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Exekutive:
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Reichskanzler / Minister |
Bundeskanzler / Minister |
Reichspräsident |
Länderregierungen |
(Reichswehr=Instrumente der Exekutive) |
(Bundespräsident) |
Länderregierung |
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Judikative: (richterliche Gewalt)
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Judikative:
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Staatsgerichtshof |
Bundesverfassungsgericht |
3) Eine besondere Stellung in der Weimarer Verfassung hatte der Reichspräsident. Welche Befugnisse und Aufgaben hatte er? Wie wurde er gewählt?
- Wird vom Volk auf 7Jahre gewählt
- ernennt Reichskanzler u. Minister (nach Mehrheit im Reichstag)
- Oberbefehl über Reichswehr
- kann Reichstag auflösen (nur wenn keine Mehrheit im Reichstag vorhanden ist)
- kann Gesetz über Notverordnung ändern (nur in Katastrophenfälle)
4) Der Artikel 48 der Verfassung gab dem Reichspräsidenten ein „Notverordnungsrecht“. Wann konnte er davon Gebrauch machen? Welche Grundrechte konnte er damit zeitweise außer Kraftsetzen?
Er konnte vom Notverordnungsrecht gebrauch machen, wenn er der Meinung war, dass die Sicherheit und Freiheit des deutschen Reiches gefährdet war.
Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124, 153 in denen das Grundrecht festgelegt war, konnte er außer Kraft setzen.
5) Vergleiche beide Verfassungen. Wie unterscheiden sich
die
Aufgaben des Präsidenten, des Kanzlers und das Wahlrecht.
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Heute |
Weimarer Republik |
Wahlrecht |
Frauen und Männer ab 18, Präsident auf 5 Jahre |
Frauen und Männer ab 20, Präsident auf 7 Jahre |
Aufgaben des Präsidenten |
Repräsentant |
Staatsoberhaupt |
Aufgaben des Kanzler |
„Staatsoberhaupt“, Regierungschef, Befehlsgewalt |
Exekutive |
Warum hat man dies in unserem Grundgesetz wohl anders geregelt?
5%-Hürde für Parteien, früher waren alle Parteien entsprechend ihrem Prozentsatz vertreten
Besonders gefährlich war das Notverordnungsrecht Artikel 48 in Kombination mit dem Recht das Parlament
aufzulösen Artikel 25 und dem Recht den Kanzler einzusetzen Artikel 53 zusätzlich mit dem destruktiven Misstrauensvotum (= die Parteien finden keinen Konsens und der Kanzler
wird nicht mehr von einer Mehrheit getragen und kann abgesetzt werden) Gefahr von Machtmissbrauch des Präsidenten = Ersatzkaiser Heute gibt es das Konstruktive Misstrauensvotum, d.h. wenn ein
Kanzler keine Mehrheit mehr hat, muss gleichzeitig ein neuer gewählt werden.
Quelle: 1. Arbeitsplatt ,,Weimarer Verfassung"